In der Datenschutzberatung unterstützen und entlasten wir Datenschutzverantwortliche in fachlicher sowie personeller Hinsicht. Dabei nehmen wir nicht die Position des Datenschutzbeauftragten wahr. Sie erhalten von uns fachlichen Rat in Bezug auf die täglichen Anforderungen des technisch-organisatorischen Datenschutzes. Gemeinsam überprüfen wir die Datenschutzorganisation Ihres Unternehmens auf die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und nehmen ggfs. Anpassungen vor. Dafür definieren wir mit Ihnen Arbeitspakete und vereinbaren einen verbindlichen Kostenrahmen. So könnte zum Beispiel die Optimierung der Internet- und E-Mail-Nutzung, ergänzt um dem Einsatz von Filtersystemen, eine gemeinsame Aufgabe sein. Parallel zu dem Datenschutzaspekt ergibt sich hier ein interessanter wirtschaftlicher Vorteil. Seit 1998 gibt es in Deutschland das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG). Es ist die Basis zur Installation des Risikomanagements in der Wirtschaft und ergänzt die Regelungen des § 91 Aktiengesetz (geeignetes Überwachungssystem für den Fortbestand der Gesellschaft), der §§ 321 u. 332 HGB (Bestandsgefährdende Risiken) und des § 43 GmbHG. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe, die zum technisch-organisatorischen Datenschutz gehört und ergibt sich aus der Anlage zu § 9 BDSG.
Der Datenschutzbeauftragte ist in das Risikomanagement einbezogen und gestaltet es zum Vorteil des Unternehmens mit.